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Übende Verfahren
Die Qualifikation „Übende Verfahren“ ist unabhängig von den anderen Bereichen der Psychosomatischen Grundversorgung zu erwerben. Solche Verfahren sollen vom Arzt dem Patienten so vermittelt werden, dass der Patient dazu in der Lage ist, sie selbst therapieunterstützend zuhause anzuwenden.
Vorrausetzung für die Anerkennung bzw. Ermächtigung zur Abrechnung solcher Vermittlungen einzeln oder in Gruppen:
2-malige Teilnahme an einem Weiterbildungskurs in der jeweiligen Methode mit 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten.
Kursangebot:
Für die Methode „Autogenes Training, Entspannungstechnik, Stressbewältigung“ bieten wir in unregelmäßigen Abständen Kurse über 8 Doppelstunden an.
Der nächste Möglichkeit 8 DStd. In dieser Methode zu erwerben bieten wir im Rahmen einer Fortbildungsreise nach Teneriffa.
Details, Termine und Anmeldung >>> pdf download
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